Für Einrichtungen

Gerne beraten wir Sie zu administrativen Anfragen unterschiedlicher Art: 

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung von Engagementbereichen für Einzelne oder Angeboten von Green Social Days für Gruppen, wir helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Ehrenamtlichen, wir beraten Sie in rechtlichen Fragen und bei Fragen der Anerkennungskultur, wir bieten Ihnen Fortbildungen zu Fragen der Freiwilligenkoordination sowie Möglichkeiten zum Austausch an, und wir übernehmen administrative Aufgaben für Sie.

Wir sind täglich zwischen 10 und 16 Uhr für Sie da.

INFORMATIONEN:

Wie sind ehrenamtlich Engagierte unfallversichert?

Wie sind ehrenamtlich Engagierte unfallversichert?

Viele Einsatzstellen, die Ehrenamtliche einsetzen, fragen sich, ob diese auch unfallversichert sind und was sie tun müssen, um für diesen wichtigen Versicherungsschutz zu sorgen.

Dies ist tatsächlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Für Berlin gilt:

Es ist generell möglich und empfohlen, die Ehrenamtlichen über die Unfallversicherung der Einrichtung mit zu versichern. In der Regel fragt diese bei Ihnen routinemäßig nach, wie viele Ehrenamtliche in der Organisation arbeiten. Ansonsten erkundigen Sie sich, wie Ihre Unfallversicherung es handhabt.

Falls Sie keine eigene Unfallversicherung haben, greift der sog. Landessammelvertrag. Es besteht subsidiärer Versicherungsschutz, d.h. das Land Berlin springt mit dem Landessammelvertrag ein, wenn die Einrichtung keine eigene Unfallversicherung anbieten kann. Er erfordert in Berlin keine gesonderte Anmeldung der Ehrenamtlichen. Passiert tatsächlich ein Unfall, melden Sie sich direkt beim ECCLESIA Versicherungsdienst GmbH
           Ecclesiasstraße 1-4
           32758 Detmold
           Tel: 05231-603-6112
           Fax: 05231-603-197

Gesetzlich unfallversichert sind Engagierte in unterschiedlichen Bereichen. Wo genau die gesetzliche Unfallversicherung bei ehrenamtlich Engagierten greift und wo nicht, finden Sie im SGB VII, § 2. Bei Fragen können Sie sich auch an die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung wenden: DGUV, Tel: 0800-605 04 04

Auf der Seite https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/versicherung/ finden Sie ausführliche Informationen über die Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ihre Ehrenamtlichen. Weitere ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie können Sie hier https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a329-zu-ihrer-sicherheit-unfallversichert-im-ehrenamt.html herunterladen oder bestellen.

Wie sind ehrenamtlich Engagierte haftpflichtversichert?

Wie sind ehrenamtlich Engagierte haftpflichtversichert?

Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für das Ehrenamt gibt es nicht. Zunächst kommt es darauf an, ob jemand für eine Organisation oder einen Verein arbeitet. Der Träger ist dann in der Pflicht und kommt für den Schaden auf, den ein Ehrenamtlicher anrichtet. Im Zweifel sollten Ehrenamtliche nachfragen, ob ihr Verein sie privat haftpflicht­versichert hat. Darüber hinaus haben die Bundesländer für Ehrenamtliche, die ohne Träger im Hintergrund tätig sind, eine Sammel-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Hilft auch eine private Haftpflichtversicherung?

Hilft auch eine private Haftpflichtversicherung?

Ja, in vielen Tarifen sind Ehrenamtliche über ihre eigene Haftpflichtversicherung geschützt. Leitende Ämter und verantwortliche Tätigkeiten sind meistens vom Schutz ausgenommen

Tipp: Wenn Sie noch Fragen zur Unfall­versicherung beim Ehrenamt haben, können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden, das Sie unter der Telefonnummer 0 30/2 21 91 10 02 erreichen.

Auch das Thema Versicherung der privaten „Arbeitsmittel“ ist für Ehrenamtliche nicht unerheblich. Nutzt ein*e Engagierte*r sein eigenes Gerät und es geht kaputt, ist in der Regel er selber haftbar. Dies sollte allerdings in der Ehrenamtsvereinbarung festgehalten werden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die notwendigen Geräte selber stellen.

Freiwillige wollen Anerkennung

Freiwillige wollen Anerkennung

Nach der Gewinnung von Freiwilligen ist es wichtig, diese auch zu halten. Dies heißt, die bereits in der Organisation tätigen Ehrenamtlichen wollen sowohl begleitet werden als auch Anerkennung erfahren. Sie über ihre Eigenmotivation hinaus zu motivieren und sie wertzuschätzen ist eine wichtige Aufgabe der Institution.

Der/die Ehrenamtskoordinator*in ist nicht nur Ansprechpartner*in für Probleme und Fragen, sondern kann aktiv auf den/die Engagierte*n zugehen, um zu erfahren, wie er sich einlebt, wie ihm das Engagement gefällt etc.

Die Begleitung kann in vier Bereiche untergliedert werden: Anerkennung leben, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten schaffen, Entwicklung- und Feedbackgespräche führen sowie Konflikten vorbeugen und diese lösen.

Anerkennung leben

Es gibt keine Anerkennungskultur aus einem Guss. Vielmehr sind die Ansprüche an eine gelungene Anerkennung vielfältig, individuell und divers. Ziel ist, dass sich der/die Engagierte nach seinen Ansprüchen gesehen und anerkannt fühlt. Wichtig ist dabei die gegenseitige Wertschätzung. (s. Anhang)

Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten schaffen

Die Schaffung von Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche dient beiden Seiten. Sie bieten dem Engagierten eine Möglichkeit sich weiterzuentwickeln. Auch Ihre Organisation profitiert natürlich davon, wenn die Freiwilligen neue Kenntnisse und Fähigkeiten erlangen. Weiterentwicklung und der Zugewinn neuer Erkenntnisse für den/die Ehrenamtliche*n können dabei sowohl im Engagementalltag (informelle Weiterbildung) als auch in Form von (formalen) Weiterbildungen stattfinden. Hier bietet sich auch das Bildungsforum der Stiftung Naturschutz Berlin an. (https://www.stiftung-naturschutz.de/veranstaltungen/bildungsforum-natur-und-umweltschutz/seminare ).Qualifizierungen und Weiterbildungen sollten sich immer nach dem Kenntnisstand des/der Ehrenamtlichen richten, d.h. diesen ergänzen.

Entwicklungs- und Feedbackgespräche

Entwicklungs- und Feedbackgespräche sind in der Anerkennungskultur der Organisation sehr bedeutend, da es wichtig ist, mit den Engagierten im Austausch zu bleiben und ihnen für ihr Wirken regelmäßige Rückmeldungen zu geben. Dies ist eine wichtige Form der Anerkennung. Zudem lässt sich Unzufriedenheit bspw. durch Über- oder Unterforderung sofort erkennen, und man kann der Entwicklung gegensteuern. Selbstverständlich dienen diese Gespräche auch der Selbstreflexion.

Konflikte vorbeugen und diese lösen

Wo Menschen aufeinandertreffen, entstehen Konflikte unterschiedlicher Art. Davon ist auch der/die Ehrenamtliche nicht ausgeschlossen. Die Aufgabe der Organisation ist es, schwelende Konflikte frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig das Gespräch mit den Konfliktparteien zu suchen. Nicht immer ist ein*e Mediator*in nötig, kann natürlich aber im Bedarfsfall hinzugezogen werden. In diesem Fall können Sie sich auch gerne an uns wenden. Werden die Konflikte nicht gelöst, besteht die Gefahr, dass das Ehrenamt endet. Denn was ist schlimmer als ein dauerhafter und nervenaufreibender Konflikt mit Kolleg*innen?

Im Anhang finden Sie eine Checkliste zu Formen der Anerkennung von Freiwilligen.

Quelle: akademie für ehrenamtlichkeit deutschland (Hrsg): Förderung von ehrenamtlichen und freiwilligem Engagement – Begleitheft zum Basiskurs Ehrenamtskoordination;  www.ehrenamt.de 

Freiwilligenpass oder Ehrenamtskarte?

Freiwilligenpass oder Ehrenamtskarte?

Eine Form der Anerkennung für Engagierte ist der Freiwilligenpass oder die Ehrenamtskarte. Aber wer genau bekommt was, was ist der Unterschied und vor allem wo bekommt man Pass oder Karte her?

Der Freiwilligenpass ist niedrigschwelliger als die Ehrenamtskarte und kann daher auch an mehr Ehrenamtliche verliehen werden, die „Anforderungen“ sind geringer als die für die Karte.

Der/Die Engagierte muss sich mindestens 200 Stunden für die Organisation eingesetzt haben, dabei sollte die Stundenzahl von 80 im Jahr nicht unterschritten werden. Sie wird von der Organisation ausgestellt und kann offiziell im feierlichen Rahmen verliehen werden. Die Verleihung findet zweimal jährlich im Roten Rathaus statt. Der Pass kann auch nachträglich verliehen werden und dient häufig bei Bewerbungen etc. als Nachweis.

Für die Ehrenamtskarte muss der/die Engagierte mindestens ein Jahr in der Organisation eingesetzt sein und sollte die Stundenzahl von 200 Stunden im Jahr nicht unterschreiten. Voraussetzung für die Ehrenamtskarte ist, dass der/die Engagierte ihr Ehrenamt fortführen möchte und kein Entgelt oder keine Aufwandsentschädigung erhält. Auch hier ist die Organisation der Aussteller. Mit der Ehrenamtskarte bekommen Sie in vielen öffentlichen Einrichtungen in Berlin und Brandenburg Ermäßigungen.

Beide beantragt man bei dem Land Berlin. Weitere Informationen und den Zugang zur Beantragung finden Sie hier:

https://www.berlin.de/buergeraktiv/anerkennung/freiwilligenpass/

https://www.berlin.de/buergeraktiv/anerkennung/ehrenamtskarte/

Kann ein Ehrenamt auch vergütet werden?

Kann ein Ehrenamt auch vergütet werden?

Wer sich ehrenamtlich engagiert, tut das in der Regel freiwillig und unentgeltlich. Dies ist einer der Kerngedanken des Ehrenamtes. Ehrenamtlich Engagierte haben daher keinen Anspruch auf Geldzahlungen. Dennoch besteht die Möglichkeit ihnen eine Ehrenamtspauschale bzw. Überleitungspauschale zu zahlen.

 

Ehrenamtspauschale (Ehrenamtsfreibetrag)

Ehrenamtliche dürfen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit 840 Euro im Jahr (70 Euro monatlich) als Aufwandsentschädigung annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden. Hier kommt es nicht auf die Art der Tätigkeit an. Es muss sich lediglich um eine nebenberufliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung handeln.

 

Übungsleiterpauschale

Für bestimmte nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es die Übungsleiterpauschale von 3000 Euro im Jahr (250 Euro monatlich). Diese fördert besonders Tätigkeiten im pädagogischen Bereich.

Auch für die Übungsleiterpauschale gilt:

Es muss sich um eine nebenberufliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation handeln.

Üben die Ehrenamtlichen mehrere Ehrenämter aus, die gesondert vergütet werden, können die Ehrenamtlichen zusätzlich zur Übungsleiterpauschale auch von der Ehrenamtspauschale profitieren.

 

Ehrenamtspauschale und Minijob

Anspruch auf die Ehrenamtspauschale haben die Ehrenamtlichen auch, wenn sie geringfügig beschäftigt sind. Den Freibetrag können sie sich entweder blockweise zum Beschäftigungsbeginn oder am Anfang des Jahres auszahlen lassen. Oder sie teilen ihn auf und stocken ihr Minijobgehalt so monatlich auf. Da es sich bei den Pauschalen immer um Jahresbeträge handelt, kann der monatliche Betrag auch höher sein, wenn Sie die ehrenamtliche Tätigkeit nur für einen Teil des Jahres ausüben.

 

Darauf sollte bei Rentner*innen geachtet werden

Meistens ist ein Ehrenamt ein Amt für einige Jahrzehnte. Dadurch sind viele Ehrenamtlichen auch nach Ende ihrer aktiven Berufslaufbahn noch ehrenamtlich tätig. Sehr häufig engagieren sich ältere Menschen, die aus dem „normalen“ Berufsleben ausscheiden und ihre Erfahrungen weitergeben wollen.

Altersrenten können ab 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird aufgehoben.

Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente gilt: die Rentenversicherung muss über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes informiert werden.

 

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg): Ehrenamt – Ihr Einsatz kann sich lohnen.

Muster-Ehrenamtsvereinbarung

Ein Muster für eine Ehrenamtsvereinbarung finden Sie hier.